AGB

AGB Umstätter-Social Media 

  1. Einleitung
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich des Online-Marketings, bei welchen die Agentur Umstätter-Social Media (Agentur) Anbieter ist. Sie regeln in ihrer jeweils aktuellen Version die Beziehungen zwischen der Agentur und dem Auftragsgeber (nachfolgend “Sie” oder “Kunde”), wobei Kunden ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB) sind. Die AGB sind Bestandteil der Verträge über alle Arten von Online-Marketing einschließlich aller hierzu durchgeführten Maßnahmen, wie Foto- und Filmaufnahmen, Webdesign, Internetwerbung (nachfolgend “Verträge”).
    2. Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese – auch wenn die Agentur diesen nicht ausdrücklich widerspricht – nicht Vertragsbestandteil, sofern die Agentur ihnen nicht wenigstens in Textform zugestimmt hat.
  1. Vertragsgegenstand
    1. Vertragsgegenstand sind Leistungen der Agentur im Bereich des Online-Marketings einschließlich online-Recruiting (im Folgenden: Online Marketing) gegen Entgelt. Üblicherweise ist Vertragsgegenstand (1.) die Erstellung des Contents für eine Werbekampagne (Text, Bilder, Videos) sowie einer verlinkten Landing-Page, über die im Falle der Mitarbeiter-Werbung die eigentliche Recruiting-Kampagne erfolgt, sowie (2.) die Betreuung der Social Media-Kampagne und Durchführung der Recruiting-Kampagne über die Landing-Page für die verabredete Dauer. Die Agentur schuldet dem Kunden im Hinblick auf Content, Gestaltung der Landing-Page und Betreuung bzw. Durchführung der Kampagnen den vertraglichen Erfolg; im Hinblick auf Klicks bzw. Interessenten/Bewerber nur ihr aufrichtiges Bemühen – eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben.
    2. Ablauf – Die Agentur führt mit dem Kunden ein ausführliches Bedarfsgespräch zur Ermittlung des Kunden-Bedarfs sowie der zu setzenden Keywords; der Kunde übergibt ggf. CI-Elemente, Medien und Informationen (Kundenwerke), die er in die Vertragsleistung einzubinden wünscht in geeigneten Formaten. Danach erhält der Kunde Vorschläge für Content der Social Media Kampagne und der Landing-Page (Gestaltung/Textvorschläge/Bildvorschläge/Video-Scripts).
    3. Mitwirkung des Kunden – Der Kunde verpflichtet sich, die Vorschläge und Scripts innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe zu prüfen und mögliche Änderungswünsche der Agentur mitzuteilen. Die Agentur schuldet im Hinblick auf die Vorschläge und Scripts jeweils eine Korrekturschleife auf Wunsch des Kunden. Soweit seitens des Kunden keine Rückmeldung innerhalb der Frist erfolgt, gelten die Vorschläge als angenommen. Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen für das Aufsetzen der Landing Page in Gestalt einer (Sub-)Domain des Kunden. Der Kunde gestattet die Agentur, sich an geeigneter Stelle im Rahmen der Kampagnen und auf der Landing-Page als Urheber zu benennen. Der Kunde gestattet die Agentur den Kunden als Referenz zu benennen.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die gemeinsam mit ihm oder in seinem Auftrag erstellte Inhalte rechtskonform sind. die Agentur führt keine Rechtsberatung im Hinblick auf Werke, die Landing-Page oder Kampagnen durch.

  1. Aktiv-Phase – Nach Erstellung des Contents beauftragt die Agentur im Namen des Kunden bei vordefinierten Social-Media-Anbietern in vordefiniertem Umfang die Social Media Kampagne, die auf die Landing-Page verlinkt. Ggf. auf der Landing-Page eingehende Bewerbungen im Rahmen der Recruiting Kampagne. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, beläuft sich die Dauer der Kampagnen üblicherweise auf sechs (6) Wochen.
  1. Vertragsschluss
    1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
    2. Die Bestätigung eines Angebots durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestätigung nichts anderes ergibt, ist die Agentur berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen.
    3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung erklärt werden.

4. Rechte an Werken/Lizenz

  1. Die Agentur bleibt Rechteinhaber an allen vorvorhandenen Werken, wie Content, Scripts, Templates, Know-how etc., unabhängig davon, ob diese bereits vor Vertragsschluss bestanden, von die Agentur nach Vertragsschluss geschaffen oder angepasst wurden (Vor-Werke). Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur übermittelten Unterlagen vertraulich zu behandeln. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die Rechte an Kundenwerken zum Zwecke der Durchführung des Vertrages  an die Agentur einzuräumen.
  2. Die Agentur räumt dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages ein einfaches Recht zur Nutzung des geschaffenen Contents sowie die Gestaltung der Landing Page auf unbeschränkte Zeit ein. Der Kunde ist verpflichtet, die Werke selbst zu speichern; die Agentur ist zur (dauerhaften) Speicherung nicht verpflichtet. 
  3. Soweit der Kunde eigene Keywords für die Social-Media-Werbe-Kampagne benennt oder den von der Agentur vorgeschlagenen Keywords zustimmt, erklärt er zugleich, die rechtmäßige Nutzbarkeit für sich geprüft zu haben.
  1. Gewährleistung/Schlechtleistung/Haftung
    1. Für die gesamte Geschäftstätigkeit der Agentur besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Haftpflichtschäden eine Versicherungssumme  pro Versicherungsfall bei Vermögensschäden sowie Personen- und Sachschäden in Höhe von und EUR 1.000.000 (Vermögensschäden) / EUR 3.000.000 (Personen- und Sachschäden) pro Versicherungsjahr  abdeckt. Der Kunde bestätigt die Angemessenheit der Versicherungssumme gemessen an dem Gefahrenpotenzial der durch ihn beauftragten Tätigkeit on die Agentur. Andernfalls wird der Kunde die Agentur schriftlich auffordern, eine Versicherung mit einer im Einzelfall höheren – angemessenen – Versicherungssumme abzuschließen. Die nachzuweisenden Mehrkosten hierfür trägt der Kunde.
    2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind auf die unter Ziffer 5.2 genannte Versicherungssumme beschränkt, es sei denn, Ziffern 5.3. und 5.4. bestimmen etwas anderes. Insbesondere ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden, deren Ursache vom Kunden oder Dritten (etwa anderen Dienstleistern) gesetzt wurde.
    3. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
    4. Auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden – maximal in Höhe der in Ziff. 5.1. genannten und ggf. auf Wunsch des Kunden erhöhte Versicherungssumme –, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    5. Die Einschränkungen der vorstehenden Ziff. 5.3. und 5.4. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Agentur, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    6. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Agentur einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Garantien wird die Agentur stets in Schriftform übernehmen. Das gleiche gilt, soweit die Agentur und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    7. Mangels abweichender Verabredung gelten für die Gewährleistung im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen die Agentur wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Vertragspflichten sechs Monate im Falle von Werkleistungen nach Abnahme ansonsten nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis, der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
    8. Als Dienstleister haftet die Agentur insbesondere nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen des Anbieters oder anderer Dritter entstehen. die Agentur haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung, hätte verhindern können.
    9. Die Parteien werden einander von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung im Zusammenhang mit diesem Vertrag und jedem etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform berichten und miteinander abstimmen, wie weiter verfahren werden soll.
    10. Der Kunde stellt die Agentur für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Kunden-Werken von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die die Agentur durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem Anbieter entstehen sollten.
    11. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist es die Agentur gestattet, während der Laufzeit des Vertrages und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe.
  1. Beauftragung von Dritten
    1. Der Agentur steht es frei, für eigene Vertragspflichten gegenüber dem Kunden Dritte einzusetzen. Die Agentur haftet für diese Dritten im gleichen Umfang, wie für eigenes Tätigwerden.
    2. Im Rahmen der Vertragsdurchführung ist die Agentur berechtigt, Anbieter von sozialen Medien, Anbieter von online-Werbung und Hoster für die Landing Page im Namen und auf Kosten des Kunden zu beauftragen. Die Agentur wird den Kunden vorab von den zu erwartenden Kosten unterrichten.
    3. Außer den Fällen der Ziffer 7.2. wird die Agentur sich mit dem Kunden vor dem Einsatz von Dritten vorab ins Benehmen setzen, wenn die Agentur plant, die Kosten für den Dritten an den Kunden weiter zu berechnen oder direkt vom Dritten an den Kunden berechnen zu lassen.
  1. Datenschutz
    1. Datenschutzrechtlich agiert die Agentur als Auftragnehmerin des Kunden, der Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten ist, die im Rahmen der Nutzung der Vertragswerke von Dritten verarbeitet werden.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Auftragsdatenvereinbarung mit die Agentur gesondert abzuschließen. Weigert sich der Kunde, ist die Agentur berechtigt, die Ausführung des Vertrages ab dem Moment ruhen zu lassen, ab dem personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden zu verarbeiten wären, wobei dies auf die vereinbarte Vergütung keinen Einfluss hat.
  1. Vergütung
    1. Die Vergütung für die Agentur setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen und versteht sich netto, also zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  1. Zahlungsbedingungen –14 Tage nach Zugang der Rechnung oder nach Zugang einer Mahnung gerät der Kunde automatisch in Verzug. Mahnkosten betragen EUR 10,00 je Mahnung.
  2. Kosten für die Leistungen Dritter (zB Social Media Anbieter) werden dem Kunden gesondert berechnet.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Form – Nebenabreden, Vertragsänderungen und Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages werden von der Agentur stets wenigstens in Textform erklärt bzw. bestätigt.
    2. Anwendbares Recht – Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
    3. Gerichtsstand – Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankenthal.
    4. Salvatorische Klausel – Sollten eine oder mehrere der hier aufgestellten Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Bestimmung ein Teil wirksam und der andere Teil unwirksam ist. An die Stelle der jeweils unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.

Das Impressum wurde mit dem Impressums-Generator der activeMind AG erstellt.

Copyright 2020 Umstätter – kreatives Social Media Marketing

Impressum | Datenschutz

Webdesign by SquaredIT

Kostenfreien Social Media Recruiting Report anfordern

👋 Willkommen...

👋 Willkommen...